Die Casinos Austria AG betreibt die zwolf konzessionierten osterreichischen casino austria press this link in Schwimmen, Bregenz, Graz, Innsbruck, Kitzbuhel, Kleinwalsertal, Linz, Salzburg, Seefeld, Velden, Wien und Zell am See, die sich uber die Jahre als touristische Leitbetriebe mit dem hohen MaB an regionaler Wertschopfung etabliert haben.
Spielerschutz
Casinos Austria steht fur Glucksspiel mit dem groBtmoglichen MaB an Spielerschutz. Die Verantwortung beginnt bereits pro Entrée der Spielstaetten und umfasst folgende MaBnahmen zur Sicherstellung des Spielerschutzes:
REGISTRIERUNG
GemaB den Bestimmungen des § 25 Abs. 1 GSpG (osterreichisches Glucksspielgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und der erteilten Konzessionsbescheide in jeweils geltenden Fassung konnen ausschlieBlich Personen, die dasjenige achtzehnte Lebensjahr vollkommen haben, und alleinig nach ausreichendem Evidenz ihrer Identitat durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, der den Anforderungen des § 6 Abs. 2 Ziffer 1 FM-GwG (Finanzmarkt-Geldwaschegesetz in der jeweils geltenden Fassung) zum Spiel zugelassen werden, sofern kein Eintrittsverbot der Spielbanken Direktion vorliegt. Die Daten des Ausweises werden festgehalten und mindestens funf Jahre aufbewahrt. Bestehen Wirklicher an der Identitat des Gastes und/oder seiner Besuchsberechtigung, so sind bis zu der Klarung des Sachverhaltes der Zutritt zu der Spielbank und eine Teilnahme am Casinospiel nicht moglich.
BONITaTSPRuFUNG
Aufgrund der Beobachtung von Besuchshaufigkeit, Spielintensitat und Sehr hohe der Geldwechselungen konnen im Einzelfall potenzielle Gefahrdungen erkannt werden. In diesen Purzeln wird nach den Bestimmungen des Glucksspielgesetzes uber den Schutz der SpielteilnehmerInnen (§ 25 Abs. 3 GSpG) eine Bonitatsauskunft eingeholt.
Falls erforderlich, fuhren danach besonders geschulte MitarbeiterInnen mit den SpielteilnehmerInnen ein Gesprach, in dem als beispiel auf die Gefahren der Spielteilnahme und sehr wohl auf die eventuelle Gefahrdung des Existenzminimums hingewiesen wird. Zugleich sein den SpielteilnehmerInnen Infos uber geeignete Beratungseinrichtungen angeboten. Diese Gesprache fuhren gemaB den Zielsetzungen der entsprechenden Bestimmungen des Glucksspielgesetzes dazu, dass einander die Haufigkeit der Besuche und die Hohe der Einsatze verringern. Ist das nicht der Fall, so findet dieses weiteres Gesprach statt, in dem der Gast uber diese eine, Besuchsbeschrankung oder dieses Eintrittsverbot informiert vermag.
SCREENING
Darunter verstehen wir die Beurteilung der Besuchshaufigkeit und der Spielintensitat. Aufgrund dieser Besprechung werden MaBnahmen gemaB den Bestimmungen dieses § 25 Abs. 3 GSpG gewettet. D. h. die Gaste in den Casinos werden für gegebenem Anlass uff (berlinerisch) mogliche Probleme im sinne als ihres Spielverhaltens besprochen und es werden im Bedarfsfall MaBnahmen gesetzt. Der sehr hohe Schulungsstandard der MitarbeiterInnen leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, Auffalligkeiten im Spielverhalten der SpielteilnehmerInnen so perfekt und so rechtzeitig wie moglich zu erkennen.
BESUCHSBESCHRaNKUNG UND EINTRITTSVERBOT
Im Einzelfall besteht die Verpflichtung, den SpielteilnehmerInnen den Besuch der Spielbank dauernd oder aber auf eine genaue Zeit zu verbieten oder die Menge der Besuche einzuschranken, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen fur eine weitere Teilnahme pro Spiel nicht ausreichend erfullt werden.
SELBSTBESCHRaNKUNG UND SELBSTSPERRE
Auf schriftlichen Antrag kann jeder Publikum jederzeit die Einschrankung seiner Besuchsmoglichkeit , alternativ seine vollstandige Startverbot veranlassen. Bei Antrag auf Wiederzulassung erfolgt neuerlich eine uberprufung, ob die Besuchsvoraussetzungen gemaB den Bedingungen des Glucksspielgesetzes bestehen.
Grund einer Sperre , alternativ Besuchsbeschrankung
Wenn Sie die Sperre oder Besuchsbeschrankung veranlassen mochten, schicken Sie bitte dies zutreffende, ausgefullte ferner unterzeichnete Formular zusammen mit einer Kopie Ihres gultigen, amtlichen Lichtbildausweises (Bsp. Reisepass, Fuhrerschein) an Spielstaetten Austria AG, per Post, Fax oder E-Mail. Oder Sie senden uns Die Anfrage online uber das Kontaktformular.
Bitte (etwas) im blick haben Sie, dass selbige Formulare nur fur die Veranlassung von solchen MaBnahme fur die unterzeichnende Typ gelten. Selbstverstandlich beantworten wir auch gern Ihre Fragen bezuglich einer Sperre oder Besuchsbeschrankung durch Dritte.
Zertifizierung des Responsible Gaming Management Systems
2014 wurde Casinos Austria als erstes Unternehmen universell fur sein Responsible Gaming Management Gedankenfolge nach den Standards der European casino austria (ECA) zertifiziert. 2017 konnte dieser Erfolg wiederholt des weiteren die Re-Zertifizierung, gultig wiederum fur drei Jahre, erreicht werden. Atomar Zwischen-Audit im September 2018 ist der hohe Fair nochmals gepruft und bestatigt. Die Erhebung der Spielerschutz-MaBnahmen erfolgte durch das Austrian Standards Institute.
Fur die Erreichung dieser Zertifzierung wurden acht Teilbereiche intensiv gepruft, darunter insbesondere die Ausbildung der Mitarbeiterinnen des weiteren Mitarbeiter zum Themenbereich Responsible Gaming, verantwortungsvolle Werbung und Informationen fur Casinogaste. Diese internationale Vorbildrolle ist echt fur die Casinos Austria ein weiterer Anreiz, das niedrig in der Unternehmensphilosophie verwurzelte Prinzip dieses Glucksspiels mit Verantwortung mit Leben über fullen und dasjenige Instrumentarium des Responsible Gaming Responsible Advertising weiterzuentwickeln.